Unterstützung im Haushalt, Alltag und in der Freizeit

Sie fühlen sich zu Hause eigentlich sehr wohl und möchten die gewohnte Umgebung und das eigenständige Leben auch nicht missen. Doch ein Gesprächspartner und eine helfende Hand für die kleinen oder auch größeren Hürden des Alltags wäre Ihnen dennoch recht. Eine Alltagsbegleiterin oder integrierte Haushalts- und Alltagshilfe ist ein bezahlbarer Luxus, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können und dennoch immer eine helfende Hand oder ein offenes Ohr zu haben.

Ganz gleich, ob Sie pflegebedürftig sind, pflegender Angehöriger sind oder einfach immer zu wenig Zeit haben.

Wir sind für Sie da.
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Das sind unsere Leistungen für Sie:

Betreuung

Das Unternehmen Lebensglück-Verena Putzek ist nach § 45b SGB XI anerkannt als Angebot zur Unterstützung im Alltag. Dadurch können unsere Leistungen von der Pflegeversicherung finanziert werden.

Die Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Demenz und deren Angehörigen ist uns seit über 10 Jahren ein besonderes Anliegen. Alle Mitarbeiter sind entsprechend qualifiziert und zur regelmäßigen Teilnahme an Schulungen verpflichtet, wodurch eine anhaltend hohe Qualität unserer Leistungen gewährleistet ist.

Wir fokussieren eine individuelle Unterstützung, in der ein ressourcenfördernder, liebevoller und wertschätzender Umgang die Grundlage bildet. Je nach Bedarf kann die gemeinsame Zeit dabei kreativ oder zielgerichtet genutzt werden.

Anerkannt nach §45b Abs.1 Satz 6 Nr.4 SGB XI

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Hauswirtschaft

Das bisschen Haushalt macht sich… eben nicht von allein! Fenster putzen, Gardinen waschen, Betten beziehen, Flur putzen, es gibt so vieles, das irgendwann einfach zu einer Herausforderung wird. Doch Sie haben in Ihrem Leben schon genug geleistet und verdienen es, dass Ihnen jemand hilft. Genau so sieht das auch der Gesetzgeber und stellt jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 € 125,- Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung, die sachgebunden, also über einen anerkannten Anbieter, in Anspruch genommen werden können. Allerdings möchten wir auch an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir keine Reinigungsfirma und unsere Mitarbeiter keine Putzfrauen sind. Wir helfen und unterstützen Sie gerne, aber die MitarbeiterInnen sind keine „billigen Putzkräfte“ die auf Kosten der Pflegeversicherung in Rekordzeit die gesamte Wohnung reinigen oder die so lange überfälligen Reparaturen erledigen. Aber wenn wir freundlich gefragt werden, werden wir immer bemüht sein, eine Lösung zu finden.

Beratung

Pflegebedürftigkeit ist manchmal ein Zustand der überraschend und akut auftritt, ohne dass man darauf vorbereitet ist. Oder es ist ein schleichender Prozess, der Betroffene und Angehörige sehenden Auges schlußendlich doch überrascht. Die Situation und das Akzeptieren ist schon eine enorme Herausforderung. Um so verständlicher, dass der scheinbar unbezwingbare Berg an Formalitäten zur Beantragung der jetzt so nötigen Hilfen, für alle Beteiligten eine zusätzliche Belastung darstellt.

Wir können Sie unverbindlich und kostenlos unterstützen. Wir erklären Ihnen, wo Ihnen welche Leistungen zustehen und wie Sie diese beantragen können. Gern geben wir Ihnen Tipps, wie Sie bei Ablehnungen Widerspruch einlegen können.

Sprechen Sie uns einfach an.

24-Stunden-Hilfe

Niemand, der selber nicht betroffen ist, kann nachvollziehen was es heißt einen Angehörigen zu pflegen. Jeden Tag, zu jeder Zeit seine eigenen Wünsche zurückzustellen. Ein bisschen Erholungspause wegen Krankheit oder gar Urlaub, ist kaum realisierbar, wenn keine Ersatzpflegekraft zu gegen ist. Aber besonders Pflegende (Angehörige) brauchen erholsamen Urlaub. Wenn Sie unabkömmlich sind, können wir Sie auch nicht ersetzen, aber vielleicht vertreten.
Während Sie im Urlaub sind, machen wir Ihre, also unsere Arbeit. Wir freuen uns, Sie bei Ihrer Erholung Unterstützen zu dürfen. Auch diese Unterstützung kann für bis zu 14 Tag mit der Kasse abgerechnet werden.

Basisschulung

Das Unternehmen Lebensglück Verena Putzek ist durch den Kreis Recklinghausen als Schulungsangebot für eine Basisqualifikation nach § 14 Abs. 1, 8 Abs 3 AnFöVo anerkannt. 
Das Schulungskonzept ist vom Umfang und von den Inhalten jeweils aktuell ausgerichtet nach der Nord- rheinwestfälischen „Verordnung über niedrigschwellige Hilfe und Betreuungsangebote für Pflegebedürftige“

Partner denen wir unser Vertrauen schenken: